Ganztag mit Bewegung, Spiel und Sport gestalten

Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz.

 

Diese neue Rechtslage eröffnet auch für Sportvereine neue Chancen. Mit dem Ausbau des Ganztags steigt der Bedarf an verlässlichen, vielfältigen und qualitätsvollen Angeboten. Bewegung, Spiel und Sport können dabei eine wichtige Rolle übernehmen: Sie fördern die motorische Entwicklung, Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und stärken soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Fairness, Verantwortungsübernahme und demokratisches Miteinander.

 

Gerade für Erstklässler*innen können regelmäßige Bewegungsangebote im Ganztag einen wichtigen Beitrag leisten. Nach dem Unterricht bieten Sport und Spiel die Möglichkeit, aktiv zu bleiben, neue soziale Kontakte zu knüpfen, Selbstvertrauen aufzubauen und den Sportverein als positiven Ort der Gemeinschaft kennenzulernen.

Für Sportvereine im Landkreis Börde kann der Ausbau des Ganztags deshalb ein wichtiger Baustein der Vereinsentwicklung sein. Vereine erreichen Kinder dort, wo sie künftig noch mehr Zeit verbringen. Sie können niedrigschwellige Bewegungsangebote schaffen, Kinder für Sport begeistern, neue Zielgruppen ansprechen und langfristig Brücken in den Verein bauen.

 

Auch der Landessportbund Sachsen-Anhalt beschreibt Bewegung, Spiel und Sport als grundlegende Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklung. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell rund 124 Ganztagsschulen, die mit externen Partnern Angebote umsetzen und diese angemessen honorieren können.

Damit Kooperationen gelingen, braucht es gute Absprachen zwischen Schule und Verein. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem der Austausch mit der jeweiligen Schule, eine Kooperationsvereinbarung, der Nachweis der fachlichen Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis der Angebotsleitung sowie eine Erklärung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Auch die Finanzierung ist für Vereine relevant. Je nach Qualifikation der angebotsumsetzenden Person können Aufwandspauschalen von 30, 50 oder 70 Euro je 45 Minuten festgesetzt werden. Zudem können bei Bedarf Fahrtkosten und notwendige Sachkosten erstattet werden.

Wichtig ist: Sportvereine sind im Ganztag nicht nur Anbieter einzelner Bewegungsstunden. Sie bringen pädagogische Erfahrung, Werte des Sports, Gemeinschaft, Beteiligung und Vereinsleben ein. Die Deutsche Sportjugend betont, dass Sportvereine eigenständige Bildungsorte der Kinder- und Jugendhilfe sind, in denen junge Menschen Selbstwirksamkeit erfahren, Verantwortung übernehmen und demokratische Werte erleben können.

 

Der Kreissportbund Börde ermutigt seine Mitgliedsvereine, das Thema Ganztag aktiv zu prüfen. Welche Schulen gibt es im Umfeld? Welche Angebote passen zum Verein? Wer könnte Angebote durchführen? Welche Sportstätten, Materialien oder Vereinsangebote könnten eingebunden werden? Auf der KSB-Homepage finden Vereine bereits eine eigene Themenseite zu Ganztagsschule und Sportverein mit Hinweisen zu Voraussetzungen, Förderung und Abläufen.

 

Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance: für mehr Bewegung im Alltag von Kindern, für stärkere Kooperationen zwischen Schule und Verein und für eine zukunftsfähige Vereinsentwicklung im Landkreis Börde.

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Veröffentlichung

Mi, 05. August 2026

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