Übungsleiterhonorierung


 

Die Übungsleiterhonorierung ist eine finanzielle Förderung des Landkreises Börde, die vom Kreissportbund Börde verwaltet wird.

Sie dient der Unterstützung der Tätigkeit ehrenamtlicher Übungsleiter und Trainer im Bereich des Kinder- und Jugendsports.

Die Bezuschussung wird als sogenannte Festbetragsfinanzierung gewährt, wobei die genaue Höhe des Zuschusses pro Übungsleiter jährlich auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt wird.

 

Der Antrag:

2026 - 1. Halbjahr Übungsleiterhonorierung Landkreis Börde

 

Bild Antrag

 

Der Ablauf der Antragstellung:

Antragsverfahren ÜL-Hon

 

Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen:

 

Für die Bewilligung dieser Mittel müssen bestimmte Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Diese sind auch in der Förderrichtlinie des Landkreises entsprechend festgeschrieben.

 

anforderung gruppe und training

Voraussetzungen für die Trainingsgruppen und Betreuungsschlüssel:

 

  • Regelmäßigkeit: Das Training muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, stattfinden.

  • Gruppengröße: Die Förderung erfolgt nur für regelmäßige Kinder- und Jugendsportgruppen mit mindestens 10 Teilnehmenden.

  • Betreuungsschlüssel: Grundsätzlich kann je 10 Sportler in einer Sportgruppe ein Übungsleiter abgerechnet werden. Ein zweiter Übungsleiter ist somit erst ab einer Gruppengröße von 20 Sportlern förderfähig.

  • Sonderregelung: In bestimmten Sportarten (Pferdesport, Radsport, Kanu, Billard, Schach, Gerätturnen und bei Sportschützen) gilt ein reduzierter Schlüssel, bei dem ein Übungsleiter bereits für 5 betreute Kinder und Jugendliche abgerechnet werden kann.

finanzielle punkte

Finanzielle und organisatorische Einschränkungen:

 

  • Keine Doppelförderung: Übungseinheiten, die bereits über das Projekt "Schule und Verein" bezuschusst werden, dürfen bei der Antragstellung nicht einbezogen werden. Gefördert werden nur zusätzliche Übungsgruppen außerhalb dieser Arbeitsgemeinschaften.

  • Keine zusätzlichen Gebühren: Es dürfen von den betreuten Kindern und Jugendlichen (oder deren Erziehungsberechtigten) neben den regulären Vereinsmitgliedsbeiträgen keine weiteren Beträge für das Training erhoben werden.

  • Anderweitige Vergütungen: Der Trainer darf keine Entschädigung von anderen Stellen erhalten, mit Ausnahme der Pauschale durch den Landessportbund.

  • Nur ein Verein: Ist ein Trainer in mehreren Vereinen tätig, erfolgt die Auszahlung des Honorars nur an einen dieser Sportvereine.

qualifikation

Anforderungen an die Qualifikation (Lizenzen):

 

  • Es wird zwischen Übungsleitern mit gültiger Lizenz und Übungsleitern ohne Ausbildung differenziert.

  • Als lizenzierter Übungsleiter gilt man nur, wenn dem KSB Börde eine gültige Lizenz in Kopie nachgewiesen wird. Erfolgt kein Nachweis, wird der Trainer als unlizenziert gewertet.

 

Achtung!!!

 

Unlizenzierte Übungsleiter werden nach aktuellen Bekanntgaben des Landkreises nur noch bis zum 31.12.2027 berücksichtigt. Ab dem 01.01.2028 ist die gültige Lizenz ein Pflichtkriterium für die Übungsleiterhonorierung.

Formalia Verein

Voraussetzungen für den antragstellenden Verein:

 

  • Der Sportverein muss seinen Sitz im Landkreis Börde haben, im Vereinsregister (beim Amtsgericht Stendal) eingetragen sein, einen gültigen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorweisen, Mitglied im KSB Börde sein und satzungsgemäß Sport betreiben.

  • Vorrangig werden Vereine gefördert, deren Mitgliederanteil zu mindestens 10 % aus Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) besteht.

 

Antragstellung: Die Anträge für die Übungsleiterhonorierung können von den Sportvereinen halbjährlich gestellt werden. Der Antragsprozess ist oben dargestellt/beschrieben.


 

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Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zur Sportförderung:


Jona Palm
E-Mail:
Telefon: 03904 668 55 54