Der Abgabetermin für die Steuererklärung des Vereins rückt näher: Bis spätestens 31. Juli 2025 muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt eingereicht werden – sofern keine steuerliche Beratung in Anspruch genommen wird. Wer eine/n Steuerberater/in oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat noch etwas mehr Zeit.
Was jetzt wichtig ist:
Abgabefrist 31. Juli 2025: Bei eigenständiger Einreichung gilt dieser Termin verbindlich. Verspätete Abgaben können zu Säumniszuschlägen führen.
Fristverlängerung möglich: Beauftragt der Verein einen Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch – die Erklärung kann dann bis zum 30. April 2026 abgegeben werden.
Rückwirkende Abgabe nicht vergessen: Für gemeinnützige Vereine gilt in der Regel ein Drei-Jahres-Zyklus. Das bedeutet: Aktuell sind die Jahre 2022, 2023 und 2024 abzudecken. Bitte prüft, ob alle relevanten Erklärungen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Bei Fragen zur Frist oder zur Einreichung lohnt sich die Rücksprache mit einem steuerlichen Beistand. So bleibt Euer Verein auf der sicheren Seite!