AGs "Sport in Schule und Verein"
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V., das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt arbeiten gemeinsam daran möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Chance auf eine regelmäßige sportliche Betätigung zu geben.
Derzeit werden im gesamten Bundesland rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften (AG) umgesetzt. Im Rahmen von "Sport in Schule und Verein" erhalten die Mitgliedsvereine des Landessportbundes Unterstützung für die Realisierung von Sportprojekten und Arbeitsgemeinschaften.
Im Landkreis Börde werden derzeit 72 Arbeitsgemeinschaften gefördert. Bewilligungsbehörde für Anträge ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Schulsport-Arbeitsgemeinschaften
Die Grundlage für die Arbeitsgemeinschaften bildet der „Runderlass des Bildungsministeriums zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, RdErl. des MB vom 02.08.2022.“

Eure Ansprechpartner zum Thema:
Florian Schleußner
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 567-5763
Johanna Deutsch
Referentin Breitensport LSB Sachsen-Anhalt
Telefon: 0345 5279-129

Ziel des Runderlasses zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften ist der Aufbau und die Förderung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen.
Insbesondere sollen außerunterrichtliche Sportangebote an den allgemeinbildenden Schulen in Abstimmung mit den Sportvereinen entwickelt werden, um vor allem den noch nicht im Vereinssport organisierten Schülerinnen und Schülern interessante Anreize für eine sportliche Betätigung zu bieten und diese an ein lebenslanges Sporttreiben im Sportverein heranzuführen.
Link zu Infos vom Landesschulamt: Arbeitsgemeinschaften "Sport in Schule und Verein"

Wie läuft es ab?
Zur Einrichtung einer AG im folgenden Schuljahr muss jährlich bis zum 30. April ein Antrag durch die Schule beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Schülerinnen/Schülern je AG bzw. von 6 Schülerinnen/Schülern je AG "Fit und vital" (laut Erlass ist bei der Abrechnung eine Teilnehmendenliste je AG-Tag mit einzureichen)
Voraussetzung zur Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein (Kopie ist bei Antragstellung einzureichen)
AG-Leiterin/AG-Leiter muss im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein (Kopie ist bei Antragstellung einzureichen)
AG-Leiterin/AG-Leiter muss bei Antragsstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen /es sei denn, sie sind als Lehrkraft an der entsprechenden Schule beschäftigt)
Die sich daran anschließenden Vereinbarungen des Landesschulamtes mit den AG-Leiterinnen/AG-Leitern enthalten die Regelungen über die Aufwandsentschädigung.
Sie gelten für ein Schuljahr.

Was wird finanziert?
20 Euro pro AG-Stunde, bzw. 30 Euro pro AG-Doppelstunde Aufwandsentschädigung für die AG-Leiterin/den AG-Leiter
Achtung: Doppelstunden können nur in bestimmten Sportarten beantragt werden.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt einmal jährlich zum Abschluss des Schuljahres nachdem die Nachweise über geleistete Betreuungsstunden dem Landesschulamt vorgelegt wurden. Die Höchststundenzahl der Vergütung ist in der Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung festgelegt und bei der Abrechnung zu beachten.Sport- und Verbrauchsmittel (Sachkosten i. H. v. max. 150 Euro)
25 Euro Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an außerschulischen Vergleichswettkämpfen (max. zwei)