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Kinder- und Jugendschutz im Sportverein

Das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ wird in der Öffentlichkeit stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Alle Bereiche unserer Gesellschaft sind ständig gefordert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv zu verbessern.


Sport, Spiel und Bewegung haben einen hohen Stellenwert für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen.  All diese Aktivitäten sind geprägt von Emotionen, Körperlichkeit und Nähe. Diese positiven Eigenschaften des Sports können jedoch auch missbraucht werden und bergen dann die Gefahr sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. 
 

Der Sport übernimmt in seinen Vereinen und Verbänden in vielfältiger Weise Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Möglichkeiten eines Vereins sind dabei sehr vielfältig: Fortbildungsveranstaltungen für Vereinsvorstände/Übungsleitende/Kinder zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte, Schutzkonzepte für den Verein, Verankerung der Vereinsmaxime in Leitbild und/oder Satzung, Benennung von Ansprechpersonen für diesen sensiblen Bereich im Verein und darüber hinaus die Entwicklung von Verhaltensrichtlinien für Verdachtsfälle.

 

Sport soll Spaß machen und ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Deshalb gilt es, im Verein Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese zur Selbstverständlichkeit im Vereinsalltag werden zu lassen.

 

Wir möchten an dieser Stelle unseren Vereinen ein paar Materialien zur Verfügung stellen, die zum Beispiel bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes hilfreich sein können.

spielende Kinder (KI generiert)

  

 

Diskriminierung oder Grenzüberschreitung HIER melden!

 


 

Ansprechperson beim

LSB Sachsen-Anhalt:

 

Stefan Gradwohl
Referent Schutz vor Gewalt im Sport

 

Mail:
Telefon: 0345 5279-159


Was können Vereine tun um sich präventiv gut aufzustellen?

Ein Ehrenkodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung für faires und verantwortungsvolles Handeln.

 

Er ist eine schriftlich festgehaltene Sammlung von Regeln, Grundsätzen und Werten, an die sich Mitglieder einer Gemeinschaft oder Organisation freiwillig binden. Er beschreibt, welches Verhalten erwartet wird und wie miteinander umgegangen werden soll.

 

In Sportvereinen oder -verbänden enthält ein Ehrenkodex oft Regeln zum fairen Umgang, zur Gleichbehandlung, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zum Ehrenamt und zu einem respektvollen Miteinander.

 

ehrenkodex
Leitfaden

Ein Verhaltensleitfaden im Kontext der Prävention von Gewalt jeglicher Art (physisch, psychisch und sexualisiert) im Sport, ist ein schriftlich fixiertes Regelwerk oder eine Orientierungshilfe für korrektes, respektvolles und grenzachtendes Verhalten im Umgang mit anderen Menschen.

 

Ziel eines Verhaltensleitfadens ist die Vermeidung und Prävention von Gewalt  und die Förderung einer Kultur des Hinsehens und Handelns. die unterzeichnenden verpflichten sich zu einem achtsamen und respektvollen Umgang und zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Gruppen, z. B. Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung.

 

Ein Verhaltensleitfaden ist nicht nur ein Dokument, sondern Teil einer gelebten Haltung und eines umfassenden Schutzkonzepts.

Er wird in der Regel von allen Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Übungsleitenden unterzeichnet und dient als verbindliche Grundlage ihres Handelns.

 

Ein Schutzkonzept ist ein umfassendes, systematisch erarbeitetes Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen vor Gewalt, Missbrauch, Übergriffen und Diskriminierung.

 

Ziel eines Schutzkonzepts ist es, einen sicherer Raum zu schaffen, in dem alle Beteiligten, besonders Schutzbefohlene, frei von Angst, Gewalt und Grenzverletzungen agieren können. 

Es soll präventiv wirken, klare Strukturen schaffen und im Ernstfall schnelles, angemessenes Handeln ermöglichen.

 

Neben Regelungen zum Umgang miteinander (Verhaltensleitfaden) enthält es in der Regel Selbstverpflichtungen (z.B. Ehrenkodex) aller Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, sich an Werte und Verhaltensnormen zu halten. Auch Verpflichtung zur Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehören fast zum Standard.

Oft findet man darin auch Anlaufstellen, Meldewege und Abläufe für Verdachtsfälle oder Beschwerden sowie Fortbildungen für alle Beteiligten zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Grenzachtung.

 

Es gibt hier keine Musterlösung, da Schutzkonzepte ausgehend von einer individuellen Risikoanalyse zu typische Vereinssituationen (Umkleiden, Fahrten, Übernachtungen etc.), entsprechende Maßnahmen ableiten.

 

Schutzkon
erw_fz

Ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz ist eine spezielle Form des polizeilichen Führungszeugnisses. Es enthält – im Vergleich zum normalen Führungszeugnis – auch bestimmte Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderer Straftaten, die im „einfachen“ Führungszeugnis nicht aufgeführt wären, wenn sie schon gelöscht oder unter bestimmten Strafhöhen geblieben sind.

 

Unterschied zum „normalen“ Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis zeigt zusätzlich auch Verurteilungen, die im Standarddokument nicht mehr erscheinen würden, wenn sie Kinder und Jugendliche betreffen könnten.

 

Es empfiehlt sich in vorher festgelegten Abständen eine erneute Vorlage eines aktuellen (erweiterten) Führungszeugnisse zu verlangen, um zu prüfen, ob zwischenzeitlich Eintragungen erfolgt sind. 

 

Ehrenamtliche Vereinsfunktionäre, die im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit, besonders in der Kinder‑ und Jugendarbeit, engagiert sind (z. B. als Übungsleiter oder Betreuer), können das erweiterte Führungszeugnis grundsätzlich kostenfrei beantragen.

 

Die Gebührenbefreiung wird gewährt, wenn:

  1. Die ehrenamtliche Tätigkeit durch deinen Verein (als gemeinnütziger Träger) bestätigt wird, und

  2. dieser Nachweis bei der zuständigen Meldebehörde (z. B. Bürgeramt) vorgelegt wird.

 

Man benötigt also ein formales Schreiben vom Verein, das bestätigt, dass die Tätigkeit ehrenamtlich und gemeinnützig ist und der Verein nach § 72a SGB VIII das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Dazu gibt es Musterformulare bei lokalen Behörden oder Jugendämtern. Wir stellen hier ebenfalls ein Muster und die gesetzliche Grundlage zum Download bereit.

 

Download: Muster Bestätigung Verein

Download: Rechtsgrundlage Gebührenbefreiung

 

 

geb_befreiung_fz
einsicht_archiv_fz

Der Verein sollte die Einsichtnahme des (erweiterten) Führungszeugnisses dokumentieren und archivieren.

Die Dokumentation und Archivierung dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem rechtlichen Schutz des Vereins selbst.

 

Nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sind Träger der freien Jugendhilfe, darunter kann man auch Sportvereine zählen, verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

 

Der Verein muss nachweisen können, dass diese Prüfung erfolgt ist. Das kann den Verein bei späteren Nachfragen, Beschwerden oder im Schadensfall schützen. Im Streitfall kann der Verein belegen, seine Aufsichtspflicht erfüllt zu haben.

 

Download: Formblatt zur Einsichtnahme und Archivierung erw. Führungszeugnis (ausfüllbar)

 

ACHTUNG: Führungszeugnisse enthalten sensible Daten. Es ist ausschließlich die Einsichtnahme zu dokumentieren – nicht das Dokument selbst. Das Original-Führungszeugnis verbleibt bei der vorlegenden Person und darf datenschutzrechtlich nicht kopiert, eingescannt oder dauerhaft abgelegt werden.