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Geplante Rentenreform könnte Vereine deutlich belasten

Minijobs sind in Sportvereinen weit verbreitet. Ob als Trainerin, Hallen- oder Platzwart, Geschäftsstellenkraft, Betreuungsperson, Sportlerin oder unterstützend im Vereinsvorstand: Viele Vereine nutzen geringfügige Beschäftigungen, um notwendige Aufgaben verlässlich abzusichern und angemessen zu entlohnen.

 

Der Deutsche Olympische Sportbund warnt aktuell vor möglichen Folgen der geplanten Rentenreform für den organisierten Sport. Hintergrund ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen sollen nach der Empfehlung nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.

 

Wichtig ist: Dabei handelt es sich derzeit um eine politische Empfehlung, nicht um bereits geltendes Recht. Dennoch sollten Vereine die Diskussion aufmerksam verfolgen, denn die Auswirkungen könnten erheblich sein.

 

Was gilt aktuell?

 

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Für gewerbliche Arbeitgeber liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale 2026 bei bis zu 31,17 Prozent. Darin enthalten sind unter anderem Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen sowie die Pauschsteuer.

 

Bei einem Minijob über 603 Euro monatlich entstehen dem Verein derzeit also Arbeitgeberkosten von rund 791 Euro zuzüglich gesetzlicher Unfallversicherung. Für die Beschäftigten bleibt der Betrag häufig weitgehend planbar, insbesondere wenn die pauschale Versteuerung genutzt wird und eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt.

 

Was könnte sich ändern?

 

Sollte der Sonderstatus von Minijobs tatsächlich abgeschafft werden, würden geringfügige Beschäftigungen stärker wie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen behandelt. Dann könnten auf bisherige Minijobs reguläre Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Auch die steuerliche Behandlung könnte sich verändern, insbesondere wenn Beschäftigte bereits ein Haupteinkommen haben und der Verdienst aus dem Verein zusätzlich versteuert werden muss.

 

Für Sportvereine hätte das zwei mögliche Folgen: Entweder die Beschäftigten hätten bei gleichem Bruttobetrag spürbar weniger Netto. Oder die Vereine müssten deutlich höhere Bruttokosten einplanen, wenn sie den bisherigen Nettoverdienst erhalten wollen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Wird heute ein Minijob mit 603 Euro vergütet, liegen die Gesamtkosten für den Verein bei rund 791 Euro zuzüglich Unfallversicherung. Würde künftig ein vergleichbares Netto erhalten bleiben sollen, könnten je nach Steuerklasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und konkreter gesetzlicher Umsetzung deutlich höhere Brutto- und Arbeitgeberkosten entstehen. Exakte Beträge lassen sich erst seriös berechnen, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.

 

Warum betrifft das den Sport besonders?

 

Nach Angaben des DOSB sind im Sport derzeit rund 143.000 Menschen auf Minijob-Basis beschäftigt. Viele von ihnen engagieren sich neben einer Vollzeit- oder vollzeitnahen Beschäftigung, im Studium oder im Ruhestand. Der DOSB warnt, dass eine Abschaffung bewährter Minijob-Strukturen den bestehenden Mangel an Engagierten verschärfen könnte.

 

Besonders relevant ist im Sport das Zusammenspiel aus Übungsleiterpauschale und Minijob. Es ermöglicht Vereinen bislang, qualifizierte Trainer*innen und Übungsleitende mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand zu gewinnen und zu binden. Fällt diese Möglichkeit weg oder wird sie deutlich teurer, kann dies insbesondere kleine und mittlere Vereine finanziell und organisatorisch belasten.

Dabei stehen viele Sportvereine bereits heute unter Druck. Der Sportentwicklungsbericht zeigt, dass die Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Funktionsträger*innen für viele Vereine ein existenzielles Thema ist. 17,5 Prozent der Vereine sehen sich inzwischen in ihrer Existenz bedroht, weil es ihnen nicht gelingt, ausreichend Engagierte zu gewinnen und dauerhaft zu binden.

 

Was sollten Vereine jetzt beachten?

 

Vereine mit bestehenden Minijobs sollten ihre Beschäftigungsverhältnisse prüfen und sauber dokumentieren. Dazu gehören Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Meldung bei der Minijob-Zentrale, Beitragsnachweise, Nachweis über weitere Beschäftigungen, Prüfung der Minijob-Grenze und klare Absprachen zur Rentenversicherungspflicht.

 

Besonders wichtig ist die Mehrfachbeschäftigung. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist grundsätzlich nur ein Minijob mit Verdienstgrenze möglich. Weitere Minijobs können mit dem Hauptjob zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig werden. Arbeitgeber benötigen deshalb schriftliche Angaben der Beschäftigten zu weiteren Beschäftigungen.

 

Auch die Verdienstgrenze muss sorgfältig beachtet werden. Für 2026 liegt sie bei 603 Euro monatlich. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nur unter engen Voraussetzungen möglich; wird nachträglich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt, kann dies zu Nachzahlungen führen.

 

Vereine, die neue Minijobs schaffen möchten, sollten vorsichtig kalkulieren. Empfehlenswert ist, verschiedene Szenarien zu berechnen: Was kostet die Beschäftigung nach aktueller Rechtslage? Was wäre finanziell darstellbar, wenn künftig höhere Sozialabgaben anfallen? Und kann die Aufgabe alternativ über Ehrenamt, Übungsleiterpauschale, Honorartätigkeit, Teilzeitbeschäftigung oder Kooperationen abgedeckt werden? Dabei sollten Vereine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zweifel fachlich prüfen lassen.

 

Der DOSB fordert mit Blick auf den gemeinnützigen Sport gezielte Ausnahmen. Vorgeschlagen werden erweiterte Ausnahmen für Studierende, Rentner*innen sowie Menschen mit bereits sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung oder alternativ eine eigenständige Bereichsausnahme für gemeinnützige Organisationen.

 

Aus Sicht des Kreissportbundes Börde muss bei allen Reformüberlegungen berücksichtigt werden, dass Sportvereine keine gewöhnlichen Arbeitgeber sind. Sie sichern mit begrenzten Mitteln Trainingsbetrieb, Kinder- und Jugendsport, Sportstättenbetreuung, Wettkampfbetrieb, Verwaltung und gesellschaftliches Engagement.

Minijobs sind für viele Sportvereine ein wichtiges Instrument, um diese vielfältigen Aufgaben verlässlich zu organisieren. Wenn diese Beschäftigungsform deutlich teurer oder bürokratischer wird, trifft das vor allem die kleinen und mittleren Vereine.

 

Eine Rentenreform darf nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass Vereine weniger Angebote machen oder Engagierte verlieren. Das würde das Ehrenamt und den Vereinssport nachhaltig schwächen.

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Veröffentlichung

Fr, 24. Juli 2026

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