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Sportfördergesetz tritt in Kraft: Neue Grundlage für den deutschen Spitzensport

Das Sportfördergesetz des Bundes ist am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten. Damit erhält die Spitzensportförderung des Bundes erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Herzstück der Reform ist der Aufbau einer neuen Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig.

 

Die Agentur wird als Stiftung des öffentlichen Rechts zentrale Aufgaben der Spitzensportförderung übernehmen. Dazu gehören die Bewertung von Leistungspotenzialen, die Entwicklung von Förderkonzepten sowie der Abschluss und die Überprüfung von Zielvereinbarungen mit den Verbänden. Zunächst soll sie die Förderung der olympischen Spitzenverbände übernehmen. Später sollen unter anderem die paralympische und nichtolympische Verbandsförderung sowie die gezielte Unterstützung besonders erfolgversprechender Athlet*innen hinzukommen.

 

Ziel der Reform ist es, Förderentscheidungen stärker nach sportfachlichen Kriterien auszurichten, Verfahren zu vereinfachen und Fördermittel gezielter einzusetzen. Mit dem Inkrafttreten beginnt nun der organisatorische Aufbau der Agentur. Dazu müssen unter anderem Vorstand und Aufsichtsgremien besetzt werden. Erste Förderentscheidungen im vollständig neuen System sind für den Förderzyklus nach den Olympischen Sommerspielen 2028 in Los Angeles vorgesehen.

 

Der Weg zum neuen Gesetz war von intensiven Diskussionen begleitet. Der Deutsche Olympische Sportbund hatte insbesondere mehr Mitwirkung des organisierten Sports, eine stärkere Unabhängigkeit der Agentur und weiteren Bürokratieabbau gefordert. Im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungen vorgenommen, durch die unter anderem die Autonomie des Sports deutlicher verankert und die Vertretung des organisierten Sports sowie der Athlet*innen gestärkt wurde. Der DOSB begrüßte daraufhin die erzielte Einigung grundsätzlich, sieht aber weiterhin Verbesserungspotenzial etwa bei Planungssicherheit, Unabhängigkeit und Bürokratieabbau.

 

Kritische Stimmen bleiben dennoch. Die Stiftung Deutsche Sporthilfe warnt beispielsweise vor möglichen Doppelstrukturen bei der individuellen Förderung. Auch die Frage, wie groß der staatliche Einfluss auf die neue Agentur tatsächlich sein wird, wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert.

 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes betrifft Safe Sport. Ab dem 1. Januar 2029 soll die Umsetzung des Safe Sport Codes für Spitzenverbände Voraussetzung sein, um Bundesmittel aus der Spitzensportförderung zu erhalten. Stadt- und Kreissportbünde sowie Landessportbünde sind von dieser gesetzlichen Fördervoraussetzung nicht unmittelbar betroffen.

 

Für den Kreissportbund Börde ist die Reform des Spitzensports ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig darf der Blick auf Medaillen und internationale Erfolge nicht an der Basis beginnen und enden. Leistungssport entwickelt sich aus einem funktionierenden Gesamtsystem: Kinder müssen früh Zugang zu Bewegung erhalten, Vereine brauchen qualifizierte Trainer*innen und Übungsleitende, Talente müssen erkannt und gefördert werden und Sportstätten müssen nutzbar und zeitgemäß sein.

 

Auch der DOSB hatte bei seiner Zustimmung zum endgültigen Kompromiss betont, dass Strukturen allein keine sportlichen Erfolge schaffen. Notwendig seien ebenso mehr Bewegung für Kinder und Jugendliche, funktionierende Sportstätten und engagierte Trainer*innen.

 

Das Sportfördergesetz schafft damit einen neuen Rahmen für den deutschen Spitzensport. Entscheidend wird nun sein, ob aus diesem Rahmen tatsächlich einfachere Verfahren, verlässliche Bedingungen und bessere Entwicklungsmöglichkeiten für Athletinnen, Trainerinnen und Verbände entstehen.

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Veröffentlichung

Do, 22. Oktober 2026

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