Wer darf Anträge stellen? Wer kann Förderungen erhalten?
Zuwendungsempfänger können gemäß der Bestimmungen der Kreissportbund Börde selbst, Kreisfachausschüsse und Kreisfachverbände des Landkreises Börde und Sportvereine sein. Sportvereine müssen, um förderfähig zu sein bestimmte Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Der Verein muss seinen Sitz im Landkreis Börde haben, im Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen sein, einen gültigen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorweisen, Mitglied im Kreissportbund Börde sein und satzungsgemäß Sport betreiben. - Vorrangig werden Projekte mit Kindern und Jugendlichen und Sportvereine gefördert, deren Mitglieder zu mindestens 10% Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) sind. Profi-Sport wird nicht gefördert.